Ich habe mich entschlossen für einen kleinen Kreis von Interessenten einige Grundgedanken, die zur Entwicklung des o. g. Gewehres geführt haben, niederzuschreiben. Sie sollen das Verständnis für bestimmte Grundprinzipien bei der Entwicklung von Handfeuerwaffen untermauern.
Der Artikel ist unter dem Eindruck so genannter "Sachverständiger" entstanden, die ihre geistigen Ergüsse in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlichten. Die Schreiber der bisher erschienenen Artikel über das Scharfschützengewehr SSG 82 lassen erkennen, dass es ihnen am nötigen Fach- und/oder Hintergrundwissen fehlt - oder was noch schlimmer wäre, sie sind beauftragte Kritiker. Ihnen geht es nur darum - wie sollte es auch anders sein - diese Waffe schlechter zu machen als sie in Wirklichkeit ist. Lassen Sie sich auch nicht von dem Unsinn und den wirren Theorien über das SSG 82 aus den Internetforen beirren.
Im Jahr 1981 wurden die auf dem Gebiet der DDR stationierten sowjetischen Truppen mit dem Waffensystem im Kaliber 5,45 x 39mm ausgerüstet. Im folgendem Jahr begann in der DDR, im VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk "Ernst Thälmann" in Suhl und im Geräte- und Werkzeugbau Wiesa, die Lizenzproduktion der sowjetischen Maschinenpistole bzw. des LMG-Systems Kalaschnikow "AK-74" im Munitionskaliber 5,45 x 39mm. Diese neue Generation von Schützenwaffen - auch bekannt als Erzeugnis 920 - wurde mit Abschluss des Lizenzvertrages (18. 08. 1981) zur Produktion freigegeben und damit auch die Herstellung der Patrone M 74 erlaubt.
Fast zeitgleich wurde im Bereich der Hauptabteilung XXII des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Einsatz eines Spezialgewehres für die taktischen Formationen und die Antiterror-Diensteinheit vorgesehen. Diese Diensteinheiten des MfS verfügten über einen hohen operativ-taktischen Ausbildungsstand und waren für die Unterbindung bzw. Bekämpfung von Attentaten, Geiselnahmen und terroristischen Anschlägen auf dem Staatsgebiet der DDR vorgesehen.
Die Abt. Bewaffnung/BCD des MfS unternahm ebenfalls Bestrebungen zur Konstruktion eines geeigneten Gewehres im Kaliber 5,45 x 39mm. An die Konstruktion dieser Spezialwaffe wurden bestimmte Maßstäbe im Rahmen der taktischen Verwendung sowie zwingender ökonomischer Erfordernisse gesetzt:
Konstruktion einer Spezialwaffe, die für die Verwendung als Scharfschützengewehr über ausreichende taktische Zweckbestimmung und hohe Schusspräzision verfügen soll.
Die erforderlichen Entwicklungskosten sollten weitgehend der optimalen Schusspräzision gewidmet werden.
Bereits vorhandene technische Materialien, Zubehör und Konstruktionselemente sollten aus Kostengründen für diese Spezialwaffe Verwendung finden.
Im Zusammenhang damit sollten neu gewonnene Fertigungsmethoden bzw. -techniken, gleichermaßen für den zivilen Fertigungsbereich der Jagd- und Sportwaffen nutzbar gemacht werden. Auch das MfS musste sprichwörtlich mit jeder Mark der DDR rechnen - sofern diese aus dem Staatshaushalt der DDR kam. Die Entwicklungskosten dieses Spezialgewehres kamen aus dem Staatshaushalt und stellten somit einen großen ökonomischen Zwang dar. Nach einer relativ kurzen Entwicklungszeit wurde die Spezialwaffe unter dem Namen "SSG 82" in den oben genannten Bereichen eingeführt.
An dieser Stelle sei noch einmal betont, dass es sich um eine Waffe für spezielle Einsätze handelt. Eine Nutzung als Scharfschützenwaffe für die Nationale Volksarmee schied wegen Nichteignung aus. Ein bestimmter Bestand war für das Ministerium des Innern (MdI) sowie Spezialkräften der Bereitschaftspolizei vorgesehen.
Zu Berichten so genannter Waffensachverständiger, die ihre Ergüsse über diese Waffe ausschütteten, sei nur eines bemerkt: